Umsetzung

Bild vom Minister Winfried Hermann MdL in der Auftaktveranstaltung zum Zukunftsfahrplan am 22.07.2024

Der Zukunftsfahrplan folgt dem Prinzip der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung. Für die Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene werden sämtliche Streckenabschnitte im Land den Kategorien „Ballungs-” und „ländlicher Raum“ zugeordnet. Anhand der Zuordnung wird das künftige Mengengerüst für den SPNV festgelegt.

Auf Basis der festgelegten Angebots- und weiterer Qualitätsziele werden bestehende Schieneninfrastruktur und vorhandene Engpässe analysiert. So kann eine konkrete Infrastrukturbedarfsliste erarbeitet und die Finanzierungsbedarfe belegbar dargestellt werden. Die Grundlagen und Entwürfe des Zukunftsfahrplans werden mit Stakeholdern aus der Region diskutiert.

Da der Zukunftsfahrplan mit wesentlichen infrastrukturellen Anpassungen einhergehen wird, ist für die Umsetzung ein breiter Schulterschluss und gemeinsame Finanzierung von Bund, Land und Kommunen notwendig.

Die Entstehung des Zukunftsfahrplans

Darstellung der Erstellung des Zukunftsfahrplans: Anhand des festgelegten Mengengerüsts und der Qualitätsstandards wird der Fahrplan und eine Infrastrukturbedarfsliste mit Stakeholder-Einbindung erstellt

Ein Prozess mit Etappierung  

Der Zukunftsfahrplan ist ein Instrument, das planvolles Handeln möglich macht. Zugleich ist der Zukunftsfahrplan ein Prozess: Er erlaubt es, flexibel auf die aktuellen Rahmenbedingungen einzugehen.

Deshalb wird der Zukunftsfahrplan nach realisierbaren Umsetzungsschritten bzw. Etappen aufgebaut: Beginnend mit ersten Etappen bis 2028 und 2034, in denen bereits beschlossene Infrastrukturausbauten
in Betrieb gehen werden, soll das Angebot schrittweise ausgebaut werden. Im Rahmen der Etappen kann
dann auf die sich verändernden Gegebenheiten reagiert und das Angebot bei Bedarf angepasst werden.

Mit dem Zukunftsfahrplan schafft Baden-Württemberg den langfristigen Fahrplan für die kontinuierliche Stärkung des SPNV im Land. Durch den Angebotsausbau soll die Fahrgastnachfrage bis 2030 verdoppelt und danach weiter gesteigert werden.

Fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung

Darstellung der Etappierung im Zukunftsfahrplan: Auf Basis der Angebotsziele und der Qualitätsstandards wird der Zukunftsfahrplan mit Etappen für Umsetzung erstellt.

Einbindung der Stakeholder

Bei der Entwicklung des Zukunftsfahrplans wird die Fachöffentlichkeit umfassend eingebunden. Hierzu gehören regionale Akteure des Schienenpersonennahverkehrs,
Kreise, Kommunen, Fahrgast- und weiteren Interessensvertretungen. Als Startschuss für den Dialog galt die landesweite Auftaktveranstaltung in Stuttgart.

Hier finden Sie Aufzeichnungen und Dokumentationen der Auftraktveranstaltung

Pfeil Icon Auftakt

Nach dem Auftakt wird der Dialog im Herbst 2024 in vier Regionalforen in Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen fortgeführt.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Regionalforen im Herbst 2024

Pfeil Icon Regionalforen

Qualität und Akzeptanz durch Einbindung der Akteure

Darstellung der eingebundenen Akteursgruppen aus dem Bereich Schienenpersonennahverkehr, Verwaltung, Behörden und Politik sowie weiterer Stakeholder

Nach der ersten Dialogphase werden erste Entwürfe und Bausteine des Zukunftsfahrplans mit den Akteuren im zweiten Quartal 2025 diskutiert. Die kontinuierliche Einbindung von Stakeholdern spielt eine wesentliche Rolle für die erfolgreiche Erarbeitung und spätere Umsetzung der landesweiten Strategie. Das Land strebt eine Veröffentlichung eines abgestimmten Entwurfs bis Ende des Jahres 2025 an.  

Hier finden Sie Aufzeichnungen und Dokumentationen der bisherigen Veranstaltungen zum Zukunftsfahrplan

Pfeil Icon Veranstaltungen

Gestaffelte Einbindung der Fachöffentlichkeit  

Darstellung des Dialogprozesses mit den Stakeholdern im Rahmen der Erstellung des Zukunftsfahrplans. Dieser umfasst landesweite Informationsveranstaltungen und Regionalforen zur Diskussion der Angebots- und Qualitätsstandards auf regionaler Ebene.