Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Verkehr Baden‑Württemberg ist bemüht, das Online-Angebot auf der Webseite www.zukunftsfahrplan.de nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.zukunftsfahrplan.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Fehlende Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache
- die drei PDFs auf der Seite Regionalforen sind aufgrund ihrer Komplexität nicht vollständig barrierefrei angelegt
- Verlinkungen zu Dokumenten oder externen Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Juli 2024 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Verkehr Baden‑Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 89686-0
Fax: 0711 89686-9020
E-Mail: poststelle(at)vm.bwl.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Verkehr Baden‑Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Verkehr Baden‑Württemberg nicht innerhalt der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 / 279-3360
E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.