FAQ

Was versteht man unter „Zukunftsfahrplan“?

1. Was ist der Zukunftsfahrplan?

Der Zukunftsfahrplan ist Grundlage zur schrittweisen Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene. Er beschreibt das zentrale Konzept zur Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Baden‑Württemberg und steht für ein effizientes und qualitativ hochwertiges SPNV-Angebot der Zukunft.

2. Was enthält der Zukunftsfahrplan?

Der Zukunftsfahrplan ist ein Konzept zur umfassenden Weiterentwicklung des SPNV in Baden-Württemberg. Das Konzept basiert auf dem Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung. Im Rahmen der Erstellung des Zukunftsfahrplans werden die Angebotsstandards (Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene) und die Qualitätsstandards des landesbestellten SPNV erarbeitet. Auf Basis dessen wird der Zukunftsfahrplan einschließlich Etappierung in Form von mikroskopischen Netzgrafiken in einem iterativen Prozess erstellt. Hieraus wird eine Infrastrukturbedarfsliste generiert, welche unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft wird. Der Zukunftsfahrplan wird durch einen Beteiligungsprozess mit den regionalen Partnern begleitet. Das Konzept und dessen Teilprozesse stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

3. Was ist das Zielkonzept 2025?

Das Zielkonzept 2025 für den SPNV in Baden-Württemberg beschreibt das Angebotskonzept und die Angebotsstandards für den landesbestellten SPNV. Das Konzept wurde im Juli 2014 im Kabinett verabschiedet und galt bislang als das zentrale Konzept zur Ausweitung des SPNV-Angebots in Baden-Württemberg.

Das Zielkonzept 2025 legt folgende Hauptstrategien fest:

  1. Mindeststandards/Grundstandards: landesweiter Stundentakt von 5:00 bis 24:00 Uhr auf allen Strecken in allen Regionen des Landes.
  2. Über das Grundangebot hinaus wurden Standardklassen gebildet, welche abhängig von der Nachfrage sind und sich am Potenzial der jeweiligen Strecke orientieren.
  3. Das Angebot wird durch ein systematisches stündliches Expresszugnetz zwischen den Oberzentren in den Verdichtungsräumen und den ländlichen Räumen komplettiert.
    Weitere Informationen zum Zielkonzept 2025 finden Sie hier.


Das Zielkonzept 2025 wird mit der Aufstellung des Zukunftsfahrplans fortgeschrieben.

Vision

1. Was sind die langfristigen Ziele des Zukunftsfahrplans?

Dichterer Takt und bessere Qualität – Der Zukunftsfahrplan verfolgt als konzeptionelles Ziel die schrittweise Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene sowie die Umsetzung weiterer Standards im Bereich der Qualität.
Laut Koalitionsvertrag wird mit der Mobilitätsgarantie im öffentlichen Verkehr die durchgängige und zuverlässige Erreichbarkeit von früh morgens bis spät abends, in der Stadt und auf dem Land, angestrebt. Ziel ist ein 15-Minuten-Takt für alle Orte in Ballungsräumen und ein 30-Minuten-Takt für alle Räume im ländlichen Raum. Die Fahrgastzahlen sollen bis 2030 verdoppelt werden.
Neben der Mobilitätsgarantie werden im Zukunftsfahrplan Qualitätsstandards für den landesbestellten SPNV festgelegt. Diese betreffen beispielsweise die Sitzplatzkapazitäten, die Ausstattung und Sauberkeit in den Zügen, die Bereitstellung digitaler Informationen für die Fahrgäste sowie eine verbesserte Anschlusssicherung zwischen Bahn und Bus.

2. Wie trägt der Zukunftsfahrplan zum Klimaschutz bei?

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Verkehrssektor einen großen Beitrag leisten. Die Verlagerung auf die klimafreundliche Bahn ist entscheidend. Der Zukunftsfahrplan als Konzept zur Optimierung des SPNV spielt hier eine entscheidende Rolle. Durch die Angebotsausweitung und die damit verbundene Nachfragesteigerung auf der Schiene können CO2-Emissionen reduziert werden.

3. Wie wird die Pünktlichkeit im Schienenpersonennahverkehr verbessert?

Eine Aufgabe, mit welcher sich der Zukunftsfahrplan intensiv befasst, ist die Herstellung eines robusten und zuverlässigen Fahrplans für die Zukunft. Um diese Aufgabe zu stemmen, sind verschiedene Maßnahmen angesetzt. Beispielsweise können folgende Maßnahmen benannt werden: die Entwicklung effizienter Betriebskonzepte oder der Ausbau der Infrastruktur sowie die Planung umsetzbarer Reisezeiten.  

4. Welche Regionen profitieren besonders vom Zukunftsfahrplan?

Alle Regionen in Baden-Württemberg profitieren vom Zukunftsfahrplan, sowohl die stark frequentierten Orte in Ballungsräumen sowie ländlicher gelegene Orte. Der Zukunftsfahrplan mit seinen Zielen der Angebotsausweitung, Taktverdichtung sowie die Einhaltung der weiteren qualitativen Standards gilt für das gesamte SPNV-Netz im Land.

5. Welche weiteren Standards werden im Zukunftsfahrplan festgelegt?

Neben den Angebotsstandards werden weitere Standards im Zukunftsfahrplan mit quantitativen und qualitativen Merkmalen definiert. Die Standards lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Stationärer Vertrieb
  • Produktstrategie
  • Sitzplatzkapazität
  • Fahrgastinformation/ Digitalisierung
  • Fahrzeugausstattung
  • Sicherheit und Sauberkeit im Zug
  • Anschlusssicherung
  • Klimaschutz

Umsetzung

1. Wann gilt der Zukunftsfahrplan als umgesetzt? 

Das Konzept ist mit keinem Enddatum fixiert. Das liegt daran, dass der Zukunftsfahrplan nicht nur Standards festlegt, sondern auch als Instrument für die langfristige SPNV-Planung dient. Dennoch lassen sich die Umsetzungsschritte transparent nachvollziehen. Sie werden durch eine Etappierung parallel zum Aufstellungsprozess des Zielzustandes geplant und kommuniziert.

2. Was bedeutet Etappierung und welche Vorteile können dadurch erzielt werden?

Etappierung bezeichnet die schrittweise Umsetzung des Zukunftsfahrplans in verschiedenen Phasen. Jede Etappe umfasst spezifische Maßnahmen, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens umgesetzt werden, damit die Mobilitätsgarantie stufenweise realisiert werden kann.

Die Vorteile der Ausweisung bestimmter Etappen innerhalb des Zukunftsfahrplans sind vielfältig. Einerseits wird durch die Etappierung eine transparente und nachvollziehbare Umsetzung des Zukunftsfahrplans gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet. Die Fortschritte des Projekts können kontinuierlich kommuniziert werden. Andererseits ermöglicht die Einteilung in Etappen auch den Vorteil, dass der Zukunftsfahrplan flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren kann, beispielsweise auf einen Mangel an Regionalisierungsmitteln oder auf einen Verzug bei Infrastrukturausbauten.

3. Welche Infrastrukturprojekte sind Teil des Zukunftsfahrplans?

Alle Bedarfe an Infrastrukturmaßnahmen, die zur Umsetzung der Angebotsstandards erforderlich sind, werden im Rahmen des Zukunftsfahrplans dokumentiert und analysiert.

4. Wie wird die Finanzierung des Zukunftsfahrplans sichergestellt?

Die Umsetzung des Zukunftsfahrplans steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die mit dem Zukunftsfahrplan angestrebte Angebotsausweitung ist zum einen davon abhängig, dass der Bund künftig genügend Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt. Zum anderen ist die Angebotsausweitung auf diverse Infrastrukturausbauten angewiesen, die ebenfalls finanziert werden müssen.

5. Was versteht man unter „Infrastrukturbedarfsliste“ im Zukunftsfahrplan?

Die Infrastrukturbedarfsliste ist eine detaillierte Aufstellung aller geplanter und notwendiger Infrastrukturmaßnahmen der Zukunft. Sie beinhaltet notwendige Ausbaumaßnahmen, Modernisierungen und Neubauten von Bahnhöfen, Gleisanlagen und weiterer schienengebundener Infrastruktur.

6. Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung des Zukunftsfahrplans?

Das Projekt startet in Zeiten, in denen auch Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen im Zugverkehr steht. Qualitätsmängel, Ausfälle und Pünktlichkeitsprobleme beeinträchtigen die Fahrgäste in ihrem Alltag. Trotz der aktuellen Probleme, die wir aktiv in den letzten Jahren angegangen sind und auch angehen werden, müssen wir in die Zukunft schauen und diese vorausschauend planen, um genau diese Alltagsprobleme der Fahrgäste zu beheben. Auch hierzu dient der Zukunftsfahrplan.

7. Wie wird die Transparenz im Planungsprozess sichergestellt?

Beim Prozess zur Aufstellung des Zukunftsfahrplans wird durch eine kontinuierliche Kommunikation zu den Fortschritten des Projekts gegenüber der (Fach)-Öffentlichkeit größtmögliche Transparenz sichergestellt. In regelmäßigen Abständen werden die Zwischenergebnisse des Projekts über die Projektwebsite zukunftsfahrplan.de kommuniziert. Darüber hinaus findet ein Dialogprozess mit der Fachöffentlichkeit statt.

8. Was bedeutet fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung?

Der Zukunftsfahrplan richtet sich nach dem Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturen-wicklung aus. Demnach werden zunächst die strategischen Verkehrsziele festgelegt, um im Anschluss die Infrastruktur zu planen.

9. Wie sehen die Etappen als Weg zum Zukunftsfahrplan aus?

Der Zukunftsfahrplan startet mit den Etappen 2028 und 2034, da in diesen Fahrplanjahren absehbar neue Infrastrukturen in Betrieb gehen werden. Es werden weitere Etappen systematisch entwickelt und fortgeschrieben werden.

10. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung des Zukunftsfahrplans?

Der initiale Zeitplan wurde bei der Auftaktveranstaltung am 22. Juli 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt: Siehe auch hier.

Dialog mit Stakeholdern

1. Welche Akteure sind in die Erstellung des Zukunftsfahrplans eingebunden? 

Die Schlüsselakteure des SPNV sind bei der Erstellung des Zukunftsfahrplans mit eingebunden. Siehe auch hier.

2. In welchen Formaten wird die Fachöffentlichkeit im Aufstellungsprozess eingebunden?

Die Schlüsselakteure werden in unterschiedlichen Dialogformaten bei der Erstellung des Zukunftsfahrplans eingebunden. Zur Einbindung der Öffentlichkeit werden verschiedene Methoden wie öffentliche Konsultationen, Workshops und Informationsveranstaltungen verwendet. Ziel ist es, eine breite Beteiligung zu ermöglichen und die Meinungen und Bedürfnisse der Stakeholder effektiv bei der Erstellung des Zukunftsfahrplans einzubringen.

3. Wie werden die Interessen der Fahrgäste berücksichtigt?

Für die Erstellung des Zukunftsfahrplans sind die Interessen der Fahrgäste wichtig. Die Einbringung der Fahrgastinteressen wird durch den Dialogprozess mit den landesweiten und regionalen Fahrgastverbänden, der Einbindung des Qualitätsanwalts für Fahrgäste der NVBW sowie mit dem Fahrgastbeirat Baden-Württemberg sichergestellt. Zudem können interessierte Fahrgäste bei den landesweiten Informationsveranstaltungen teilnehmen und ihre Ideen und Anregungen einbringen.

4. Wie kann sich die Öffentlichkeit über den Zukunftsfahrplan informieren?

Die Öffentlichkeit kann sich auf dieser Projektwebsite kontinuierlich über die Fortschritte des Zukunftsfahrplans informieren.

5. Wie werden die Ergebnisse der Stakeholder Einbindung genutzt?

Die Ergebnisse der ersten Dialogphase der Stakeholder (Auftakt und Regionalforen) werden als Input für die Erstellung des ersten Gutachterentwurfs des Zukunftsfahrplans verwendet. Die schriftlichen Rückmeldungen der (regionalen) Schlüsselakteure werden analysiert und auf dessen Umsetzbarkeit geprüft. Sie sind somit Eingangsgröße für den ersten Entwurf des Zukunftsfahrplans.